Die überarbeitete Verordnung, gültig ab dem 20. August 2017, soll den hygienischen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gewährleisten
(42. BlmSchV). Verdunstungskühlanlagen werden häufig in Kälte-, Klima- oder Energieerzeugungsanlagen als offene Rückkühlwerke verwendet. Daher finden sie nicht nur in der Industrie und Energiewirtschaft, sondern auch im Handel, in der Gastronomie sowie in Hotels und Bürogebäuden Anwendung. Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes basiert auf der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 und enthält umfangreiche Prüf- und Überwachungspflichten für Anlagenbetreiber.
- VDI 6022: Hygieneprüfung an Klimaanlagen und Verdampfern
- Betriebssicherheitsverordnung: Gefährdungsbeurteilung
- F-Gase-Verordnung: Dichtheitsprüfungen und Protokollpflichten Hier
- Chemikaliengesetz: Legalität des Kältemittelbezugs
- DGUV-Vorschriften: Elektrische Prüfungen
-42. BImSchV: Hygiene bei Verdunstungskühlanlagen
-Gebäudeenergiegesetz (GEG): Energetische Inspektion gemäß § 74-78
Betreiber müssen umfassende Aufzeichnungen über fluorierte Treibhausgase führen und deren legale Herkunft nachweisen. Die Überarbeitung der F-Gase-Verordnung wird die Verfügbarkeit dieser Kältemittel einschränken. Alternative Kältemittel wie Kohlendioxid, Ammoniak und Propan erfordern hohe Verantwortung.
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