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Pflichten für Betreiber von Kühlanlagen

Kälte- und Klimaanlagen: Betreiberpflichten beachten!

Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen müssen neben einem störungsfreien und energieeffizienten Betrieb auch alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Angesichts des zunehmenden Einsatzes brennbarer und/oder toxischer Kältemittel ist eine intensive Auseinandersetzung erforderlich.

Die überarbeitete Verordnung, gültig ab dem 20. August 2017, soll den hygienischen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gewährleisten
(42. BlmSchV). Verdunstungskühlanlagen werden häufig in Kälte-, Klima- oder Energieerzeugungsanlagen als offene Rückkühlwerke verwendet. Daher finden sie nicht nur in der Industrie und Energiewirtschaft, sondern auch im Handel, in der Gastronomie sowie in Hotels und Bürogebäuden Anwendung. Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes basiert auf der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 und enthält umfangreiche Prüf- und Überwachungspflichten für Anlagenbetreiber.

Wichtige Elemente der Verordnung umfassen:

    • Alle drei Monate (bei Kühltürmen monatlich) müssen spezialisierte Labore mikrobiologische Untersuchungen des Nutzwassers durchführen. Bestehende Anlagen, die bisher keine Laboruntersuchungen durchgeführt haben, müssen dies innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung erstmalig tun.
    • Alle zwei Wochen muss das Nutzwasser intern überprüft werden.
    • Nach der Wiederinbetriebnahme einer Anlage ist eine hygienische Untersuchung erforderlich.
    • Neue Anlagen müssen spätestens einen Monat nach Erstbefüllung angezeigt werden, Bestandsanlagen spätestens bis zum 20. August 2018. Änderungen oder Stilllegungen sind unverzüglich zu melden.
    • Anlagenbetreiber müssen ein Betriebstagebuch führen, das alle wichtigen Informationen zur Anlage enthält.
    • Grenzwertüberschreitungen bei Legionellen müssen gemeldet werden.
    • Alle fünf Jahre müssen Anlagen von öffentlich bestellten Sachverständigen überprüft werden, wobei für bestehende Anlagen Übergangsbestimmungen gelten.
    Der vollständige Verordnungstext kann online im Bundesanzeiger (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil 1 Nr. 47) eingesehen werden.

Wichtige Vorgaben:

- VDI 6022: Hygieneprüfung an Klimaanlagen und Verdampfern

- Betriebssicherheitsverordnung: Gefährdungsbeurteilung

- F-Gase-Verordnung: Dichtheitsprüfungen und Protokollpflichten Hier

- Chemikaliengesetz: Legalität des Kältemittelbezugs

- DGUV-Vorschriften: Elektrische Prüfungen

-42. BImSchV: Hygiene bei Verdunstungskühlanlagen

-Gebäudeenergiegesetz (GEG): Energetische Inspektion gemäß § 74-78

F-Gase-Verordnung und Chemikaliengesetz:

Betreiber müssen umfassende Aufzeichnungen über fluorierte Treibhausgase führen und deren legale Herkunft nachweisen. Die Überarbeitung der F-Gase-Verordnung wird die Verfügbarkeit dieser Kältemittel einschränken. Alternative Kältemittel wie Kohlendioxid, Ammoniak und Propan erfordern hohe Verantwortung.

Gefährdungsbeurteilung:

Regelmäßige Überprüfungen sind erforderlich, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten. Nach §3 der Betriebssicherheitsverordnung muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, einschließlich regelmäßiger Lecksuche und Dichtheitskontrollen.

Haben Sie Fragen zur 42. BimSchV oder zu Verdunstungskühlanlage / Kühltürmen? Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Wasserbehandlung?

Kommen Sie gerne auf uns zu, wir beraten Sie gerne.

Innovative Anlagentechnik GmbH
Fährstraße 9 | 91330 Eggolsheim-Neuses
Tel +49 9545 3595-190Flyer: F-Gase-Verordnung
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