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Förderung

Ihr Kälteprojekt kann bis zu 45% gefördert werden!
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel

Neue oder Bestandsanlagen in Ihrem Betrieb

Profitieren Sie von zusätzlichen Fördermitteln für Ihr Kälteprojekt:

 

  • egal ob natürliche und synthetische Kältemittel
  • Neue Anlagen, Sanierungen, Optimierungen
  • Unabhängig von der Unternehmensgröße
     

Eine breite Palette an Förderprogrammen sorgt dafür, dass Sie die passende Unterstützung für Ihr Vorhaben finden. Ob Sie Kälteanlagen sanieren, ersetzen oder neu installieren, wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel. Dadurch können Sie für Ihr energieeffizientes Projekt in den bis zu 45 % Förderung erhalten.

Welche Kälteanlagen werden gefördert?

Die Förderung gilt für Prozess-, Gewerbe- und Industriekühlung und ist nicht auf bestimmte Anlagentypen beschränkt. Es gibt folgende zwei Programme
 
  •  BAFA-Zuschuss für Kälte- und Klimaanlagen (BMWK)
  • Zuschüsse für Bestands- und Neubauten
  • Bis zu 50 % staatliche Zuschüsse
  • Unterstützung beim Umstieg auf natürliche Kältemittel
  • Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) (BMWK), betreut durch BAFA oder KfW Bank.
  • Fördermittel für Prozesskühlung
  • Kältemittel mit einem GWP unter 150
  • Bis zu 45 % Förderung
  •  Für kleine, mittlere und große Unternehmen

 


Welche Unternehmen können eine Förderung erhalten?

Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen (Nicht-KMU) können Fördermittel erhalten, unabhängig davon, ob es sich um eine Sanierung oder eine Neuanlage handelt.

Welche Vorteile bietet eine Förderung?

Ihr Unternehmen profitiert finanziell durch Fördermittel, geringere laufende Kosten und kürzere Amortisationszeiten. Zudem können Sie durch effiziente Kühltechnik Wettbewerbsvorteile erzielen und Ihre Klimaziele erreichen.

Welche Art von Förderung gibt es?

Es handelt sich um Projektförderungen. Im EEW-Programm können Sie zwischen einem Direktzuschuss und einem Tilgungszuschuss wählen. Der Direktzuschuss wird nach der Investition ausgezahlt, oder Sie nutzen ein zinsgünstiges Darlehen der KfW Bank mit Teilschulderlass. Die Förderhöhe ist bei beiden Varianten gleich. Im BAFA-Programm erhalten Sie einen Direktzuschuss.

Die Qual der Wahl mit dem Kältemittel

Die Förderung hängt vom Einsatzbereich und Umfang der Investition ab. Das Kältemittel ist ein sekundäres Kriterium, wobei je nach Programm natürliche oder synthetische Kältemittel erforderlich sind. Im EEW-Programm darf der GWP-Wert 150 nicht überschreiten. Im BAFA-Programm werden nur natürliche Kältemittel gefördert.

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Was ist der GWP Wert und was sagt er aus?

Der GWP-Wert (Global Warming Potential) misst das Treibhauspotenzial einer Substanz im Vergleich zu CO₂ über 100 Jahre. Ein höherer GWP-Wert bedeutet eine stärkere Klimaauswirkung.

Beispiel: Ein Kilogramm des Kältemittels R134a hat ein GWP von 1430, was bedeutet
es trägt 1430 Mal mehr zum Treibhauseffekt bei als ein Kilogramm CO₂.

Gängige fluorierte Kältemittel und ihre GWP-Werte:
- R134a: GWP 1430 - R404A: GWP 3922
- R407C: GWP 1774 - R407F: GWP 1825
- R449A: GWP 1282 - R410A: GWP 2088
- R422D: GWP 2729 - R32: GWP 675
- R1234yf: GWP 4

Natürliche Kältemittel und ihre GWP-Werte:

- R744 (CO₂): GWP 1 - R717 (Ammoniak): GWP 0
- R290 (Propan): GWP 3 - R600a (Isobutan): GWP 3

Bedeutung des GWP-Werts
Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen sowie Dienstleister müssen den GWP-Wert des verwendeten Kältemittels kennen. Die F-Gase-Verordnung der EU legt je nach GWP-Wert verschiedene Regelungen fest. Ab dem 1.1.2020 gelten für Kältemittel mit einem GWP über 2500 strenge Beschränkungen. Missachtung dieser Vorschriften kann zu schwerwiegenden Folgen wie Maschinenstillstand bei Leckagen führen.

Sie können nicht alles wissen, und wir auch nicht. Doch im Bereich der Kältetechnik stehen wir Ihnen gerne zur Seite. 

Haben Sie Fragen zu einem neuen Projekt oder einer Sanierung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Innovative Anlagentechnik GmbH
Fährstraße 9 | 91330 Eggolsheim-Neuses
Tel +49 9545 3595-190Flyer: F-Gase-Verordnung
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