Profitieren Sie von zusätzlichen Fördermitteln für Ihr Kälteprojekt:
- egal ob natürliche und synthetische Kältemittel
Neue Anlagen, Sanierungen, Optimierungen
Unabhängig von der Unternehmensgröße
Eine breite Palette an Förderprogrammen sorgt dafür, dass Sie die passende Unterstützung für Ihr Vorhaben finden. Ob Sie Kälteanlagen sanieren, ersetzen oder neu installieren, wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel. Dadurch können Sie für Ihr energieeffizientes Projekt in den bis zu 45 % Förderung erhalten.
Die Förderung gilt für Prozess-, Gewerbe- und Industriekühlung und ist nicht auf bestimmte Anlagentypen beschränkt. Es gibt folgende zwei Programme
BAFA-Zuschuss für Kälte- und Klimaanlagen (BMWK)
Zuschüsse für Bestands- und Neubauten
Bis zu 50 % staatliche Zuschüsse
Unterstützung beim Umstieg auf natürliche Kältemittel
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) (BMWK), betreut durch BAFA oder KfW Bank.
Fördermittel für Prozesskühlung
Kältemittel mit einem GWP unter 150
Bis zu 45 % Förderung
Für kleine, mittlere und große Unternehmen
Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen (Nicht-KMU) können Fördermittel erhalten, unabhängig davon, ob es sich um eine Sanierung oder eine Neuanlage handelt.
Ihr Unternehmen profitiert finanziell durch Fördermittel, geringere laufende Kosten und kürzere Amortisationszeiten. Zudem können Sie durch effiziente Kühltechnik Wettbewerbsvorteile erzielen und Ihre Klimaziele erreichen.
Es handelt sich um Projektförderungen. Im EEW-Programm können Sie zwischen einem Direktzuschuss und einem Tilgungszuschuss wählen. Der Direktzuschuss wird nach der Investition ausgezahlt, oder Sie nutzen ein zinsgünstiges Darlehen der KfW Bank mit Teilschulderlass. Die Förderhöhe ist bei beiden Varianten gleich. Im BAFA-Programm erhalten Sie einen Direktzuschuss.
Die Förderung hängt vom Einsatzbereich und Umfang der Investition ab. Das Kältemittel ist ein sekundäres Kriterium, wobei je nach Programm natürliche oder synthetische Kältemittel erforderlich sind. Im EEW-Programm darf der GWP-Wert 150 nicht überschreiten. Im BAFA-Programm werden nur natürliche Kältemittel gefördert.